Private Ferienhäuser
Viele unserer Objekte sind geschätzte private Ferienhäuser. Daher finden Sie möglicherweise persönliche Gegenstände in markierten Schränken oder Schubladen; gelegentlich reservieren die Eigentümer auch ein privates Fach im Gefrierschrank. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und den respektvollen Umgang mit diesen privaten Bereichen.
Nein, es ist nicht erlaubt, ein Zustellbett für eine weitere Person mitzubringen.
– Warum, es ist doch Platz im Haus für ein Zustellbett?
– Nun, weil die Ferienhäuser in der Regel nicht für so viele Gäste ausgelegt sind, was die Größe der Abflüsse angeht, die schnell voll werden können. Das Warmwasser reicht nicht aus, die Mülleimer reichen nicht aus, die Parkmöglichkeiten funktionieren nicht - es kann viele Gründe geben, warum Sie die Anzahl der Gäste nicht überschreiten dürfen.
Dies gilt auch für Kinder. In einigen Hütten kann zusätzlich zur angegebenen Anzahl von Betten ein Kind unter 3 Jahren untergebracht werden, dies muss jedoch von der Hüttenagentur bestätigt werden. Kontaktieren Sie uns gerne und wir werden sehen, was wir tun können.
Wenn Sie einen Wohnwagen/ein Wohnmobil dabei haben, müssen Sie Kobbar & Skär darüber informieren.